Familienrecht

Kindergeld

 

  • Das Kindergeld für die ersten zwei Kinder beträgt 219,00 €.
  •  Das Kindergeld für das dritte Kind beträgt 225,00 €.
  • Bei jedem weiteren Kind wird ein Betrag von 250,00 € gezahlt.

Düsseldorfer Tabelle, OLG Hamm: Hammer Leitlinien

Hinweis:

Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und Elternteilen, die Kinder erziehen beträgt 1.400,00 €.


Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt hingegen 960,00 € ohne Erwerbseinkommen, bei Erwerbstätigkeit beträgt der Selbstbehalt 1.160,00 €.

Der angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt 1.400,00 €. 


 

 

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