| FamilienrechtKindergeld
Düsseldorfer Tabelle, OLG Hamm: Hammer Leitlinien Hinweis: Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und Elternteilen, die Kinder erziehen beträgt 1.400,00 €. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt hingegen 960,00 € ohne Erwerbseinkommen, bei Erwerbstätigkeit beträgt der Selbstbehalt 1.160,00 €. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt 1.400,00 €.
|
| |||