| FamilienrechtKindergeld seit 2020
-> Ab dem 01. Januar 2021 sind es 219,00 €
Das Kindergeld für das dritte und vierte Kind beträgt 210,00 € -> Ab dem 01. Januar 2021 sind es 225,00 €
-> ab dem 01. Januar 2021 sind es 250,00 €
Hinweis: Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und Elternteilen, die Kinder erziehen beträgt 1.400,00 € Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt hingegen 960,00 € ohne Erwerbseinkommen, bei Erwerbstätigkeit beträgt der Selbstbehalt 1.160,00 €. Der Selbstbehalt gegenüber den eigenen Eltern beträgt 2.000,00 €.
Der angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt 1.400,00 €. Der untere ist der zu zahlende Betrag (Unterhalt abzüglich hälftiges Kindergeld)
|
| |||